Fragen & Antworten

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Wer kann sich bei Jugend & Wohnen anmelden?

Jugend & Wohnen arbeitet im Auftrag der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) und alle jungen Hamburger_innen, die in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe leben (§§ 19/30/34/35 SGB VIII), können unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wie kann ich mich bei Jugend & Wohnen anmelden?

Care Leaver melden sich mit unserem Meldeformular an, das sie gemeinsam mit ihrem Jugendhilfeträger ausfüllen und uns per E-Mail, Fax oder auch per Post zukommen lassen.

Welche Unterlagen benötige ich für das Vorgespräch?

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis und - sofern schon vorhanden - Ihren Dringlichkeitsschein, Schufa-Auskunft und Schulbescheinigung / Ausbildungsvertrag / Arbeitsvertrag mit.

Welche Unterlagen benötige ich für die Mietberatung nach Einzug?

Um Ihnen eine gute Beratung anbieten zu können, bringen Sie bitte unbedingt Ihren Mietvertrag sowie das Wohnungsübergabeprotokoll mit. Sofern schon vorhanden außerdem die folgenden Dokumente: Einkommensnachweis (z. B. Leistungsbescheid des Jobcenters/BAB) Stromanmeldung, Rundfunkgebührenbefreiung, Haftpflichtversicherung

Weil aller Anfang Wohnung ist.®