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Infos Wohnungszusage

Sie haben die Zusage für eine Wohnung bekommen, Herzlichen Glückwunsch!

Das sind die nächsten Schritte in Einfacher Sprache:

Mietvertrag unterschreiben

  • Der Vermieter lädt Sie ein, den Mietvertrag zu unterschreiben. Oder Sie bekommen den Mietvertrag per Post geschickt.
  • Sie geben Ihrem Vermieter den Dringlichkeitsschein als Original-Dokument.
    Alle Seiten müssen dabei sein.
  • Nehmen Sie Ihren Ausweis mit.
    Beim Treffen mit dem Vermieter müssen Sie den Ausweis zeigen.
    Wenn nötig, scannen Sie Ihren Ausweis für den Vermieter.

Geld für die Wohnung

  • Bitte stellen Sie schnell alle Anträge.
    Oft brauchen Sie mehrere Anträge beim Jobcenter.
    Wir haben wichtige Informationen für Sie.
    Diese Informationen sind weiter unten aufgeführt.
  • Wenn Sie arbeiten und die Miete für Ihre Wohnung selbst bezahlen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen und beraten Sie gerne.
  • Wenn Sie Geld von einem anderen Amt bekommen, z.B.:
    – Amt für Migration
    – Grundsicherungsamt
    – BaföG-Amt
    – oder BAB,
    melden Sie sich auch bei uns. Wir helfen und beraten Sie dazu.

Wohnungs-Übergabe

  • Sie bekommen einen Termin, um Ihre neue Wohnung zu übernehmen.
    Ein Hauswart ruft Sie an.
    Er sagt Ihnen, wann die Wohnungs-Übergabe ist.
  • Bitte sagen Sie uns, wann die Übergabe ist.
    Wir kommen mit zur Wohnungs-Übergabe.
  • Bei der Wohnungs-Übergabe bekommen Sie ein Protokoll.
    Das Protokoll ist ein wichtiges Papier.
    Bitte bewahren Sie dieses Papier gut auf.
    Sie brauchen es, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.
    Sie brauchen es auch für Ihren Strom-Vertrag.
  • Sie bekommen auch die Schlüssel für die neue Wohnung.
    Es ist eine gute Idee, einen Schlüssel bei einer Person zu lassen, der Sie vertrauen.
    Das ist sicher, falls Sie sich mal aus der Wohnung ausschließen.

Strom anmelden

  • Schließen Sie einen Stromvertrag ab für die neue Wohnung. Dies ist ab Juni 2025 nicht mehr rückwirkend möglich.
  • Wenn Sie sich nach dem Einzug erst anmelden, kommen Sie zunächst in die Grundversorgung. Das ist dann teurer und aufwändiger

Melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben!

Nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung laden wir Sie zu uns ins Büro ein. Wir möchten Sie bei allen Dingen rund um Ihre neue Wohnung beraten.

Antragstellung nach der Zusage für eine Wohnung

Leistungen für Miete und Lebensunterhalt

Bitte bereiten Sie bereits Ihre Anträge für Leistungen vor, bevor Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, stellen Sie unbedingt trotzdem einen Leistungsantrag, damit Sie Ihren Anspruch auf weitere Leistungen wie Erstausstattung usw. wirksam machen können.

Direktüberweisung der Miete

Wenn Sie möchten, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist (was in der Regel sinnvoll ist), müssen Sie auch dies beim Jobcenter beantragen. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Kontodaten Ihres Mietkontos.

Antrag auf Kaution, bzw. Genossenschaftsanteile

Für Ihre Kaution bzw. die Genossenschaftsanteile müssen Sie beim zuständigen Amt einen Antrag stellen. Die Kaution bzw. Genossenschaftsanteile für Ihre Wohnung werden über ein Darlehen finanziert. Das Amt schickt Ihnen nach Antragstellung die Bewilligung und einen Abtretungsvertrag, den Sie unbedingt
unterschreiben und zurückschicken müssen! Die Finanzierung als Darlehen bedeutet für Sie, dass das Geld erst einmal komplett an den Vermieter gezahlt
wird, und Sie das Geld in monatlichen Raten an das Amt zurückzahlen.

Erstausstattung und Renovierungskosten

Das zuständige Amt benötigt ggf. einen Nachweis über den Zustand und die Ausstattung der Wohnung. Dafür kann entweder das Wohnungsübergabeprotokoll ausreichen, oder der Vermieter stellt Ihnen einen solchen Nachweis (auf Anfrage) aus.

Erstausstattung: Wenn Sie eine Wohnung neu beziehen, können Sie Ihre neue Wohnung mit notwendigen Möbeln und Haushaltsgeräten – die Sie noch nicht besitzen – ausstatten. Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten pauschalen Geldbetrag überwiesen bekommen, von dem Sie sich Möbel kaufen können.
Große Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Herd und Waschmaschine müssen Sie auch beantragen.

Renovierungskosten: Falls Sie eine Wohnung in unrenoviertem Zustand bekommen, haben Sie das Recht, diese mit einem einfachen Wand- und
Bodenbelag (Raufaser/PVC, einfacher Teppichboden) auszustatten. Dafür müssen Sie einen „Antrag auf Kostenübernahme einzugsbedingte Kosten“ stellen. Schlüsseln Sie dafür die Maße der einzelnen Räume auf (Länge, Breite und Höhe) auf und geben die Anzahl der Fenster, Türen und Heizkörper an. Damit wird berechnet, wie viel Geld Sie für die Renovierung bekommen.

Mehrbedarf für einen Durchlauferhitzer

Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Durchlauferhitzer haben, haben Sie Anspruch auf Mehrbedarf. Geben Sie diese Info also unbedingt an das zuständige Amt weiter. Es kann sein, dass hier nach einer Bescheinigung Ihres Vermieters oder dem Wohnungsübergabe-Protokoll verlangt wird, auf dem das Vorhandensein eines oder mehrerer Durchlauferhitzer bestätigt wird.

Wasser und Heizung

Falls in den Betriebskosten die Kosten für Wasser bzw. die Heizkosten nicht enthalten ist, erkennt das Amt diese trotzdem als Wohnkosten an. Reichen Sie dafür die entsprechenden Verträge mit der Höhe des monatlichen Abschlags beim zuständigen Amt ein.

Weil aller Anfang Wohnung ist.®